Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss/Vertragsinhalt

2.1 Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenvoranschlag“, „Angebot“, „Kostenschätzung“ „Kostenplan“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
2.2 Die schriftliche Auftragsbestätigung/Freigabe durch den Kunden ist als Angebot gemäß § 144 BGB zu qualifizieren. Das Angebot gilt von der Agentur als angenommen, wenn diese nicht innerhalb 10 Werktagen widerspricht.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden, oder einem vom Ihm beauftragten Dritten, zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

Preise

3.1 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3 Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Die Agentur ist in diesem Falle nicht verpflichtet, Rechnungen/Belege der von ihr beauftragten Personen/Firmen vorzulegen.
3.5 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben der Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der Auftragssumme bis zu 10 % bedarf keiner weiteren Freigabe des Kunden.

Transport/Verpackung

4.1 Die (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg.
4.2 Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
4.3 Transportschäden sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.
4.4 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Agentur genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt auf Kosten des Kunden ab Verwendungsort oder Agentur-Lager auf Gefahr des Kunden.

Abnahme

5.1 Die Einhaltung von Agenturseitiger Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllungsverpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
5.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben Vorbehalten.
5.3 Sofern die Voraussetzungen von Absatz 2 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bereits erbrachten Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Kündigung/Schadenersatz

6.1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Des Weiteren hat die Agentur einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 50 % des Nettoauftragswertes der noch nicht erbrachten Leistungen. Im Falle der Kündigung einer Leistung der Agentur 2 Werktage oder kurzfristiger vor Projektbeginn/Aktionsbeginn hat die Agentur Schadensersatzanspruch in Höhe von 75 % der gekündigten Leistung. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.
6.2 Wird die Durchführung eines Projektes aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält die Agentur den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honorare der bis dahin erbrachten Leistungen.
6.3 Buchungen von Agentur Personal ohne die Zustimmung der Agentur ist dem Kunden untersagt. Tritt dies dennoch ein, wird die Personalleistung zu den gültigen Agentursätzen berechnet.

Beanstandungen

7.1 Der Kunde hat die Leistung der Agentur bei Abnahme zu prüfen, bzw. hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware und eventueller zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unmittelbar nach Zugang zu kontrollieren und Mängel zu rügen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Kunden, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt die Haftung der Agentur. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, bzw. nach Projekt-/Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein. Danach gilt das Werk/Projekt als einwandfrei angenommen.
7.2 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann die Agentur nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung oder des Projektes) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
7.3 Die Agentur kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß eine Teillieferung für den Kunden unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.
7.5 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.

Haftung

8.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassenes Material sorgfältig zu behandeln.
8.2 Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern die Agentur Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
8.3 Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Agenturhonorars, bzw. den Materialwert begrenzt. Von der Haftungsbeschränkung sind nicht solche aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betroffen.
8.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.5 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.
8.6 Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern die Agentur nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Kunden.
8.7 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorar zu fordern, mindestens jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
8.8 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Unterlagen/Vorlagen/Bilder berechtigt ist. Er übernimmt die Gewährung, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sollte der Kunde entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Unterlagen/Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Unterlagen/Vorlagen/Bildern geschieht, die der Kunde der Agentur übergeben hat.
8.9 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit
8.10 Die Haftung für die fahrlässige Löschung von Daten des Auftraggebers oder Dritten auf Grund eines vom Auftraggeber veranlassten Verhaltens ist ausgeschlossen.

Schutzrechte

9.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, ausschließlich bei der Agentur. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für das konkrete Projekt. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Agentur oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
9.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe etc. der Agentur nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Alle durch die Agentur erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke, Layouts, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Agentur, auch wenn Sie dem Kunden berechnet werden.
9.3 Sollte es zu keiner Auftragserteilung an die Agentur kommen, ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layout und Texte zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.
9.4 Die Agentur ist berechtigt, die Projekte/Aktionen aufzuzeichnen, zu dokumentieren und die Aufzeichnungen nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation, sowie der Eigen-PR zu verwenden. Sollte die damit einhergehende Veröffentlichung des Markenemblems nicht gewünscht sein, muss diese Erklärung ausdrücklich erfolgen.

Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten, CD-Rom usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

Zahlungsbedingungen

11.1 Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
11.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
11.3 Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 30% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss (bei Neukunden 50 %), Restforderung nach Projektabschluss.
11.4 Die Agentur behält sich das Recht auf Stellung von Zwischenrechnungen vor.
11.5 Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 6.1 dieser Bedingungen.

Eigentumsvorbehalt

12.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

Aufrechnung und Abtretung

13.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Gegenforderungen aufrechnen.
13.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur übertragbar.

Datenschutz

14.1 Es wird darauf hingewiesen dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.2 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

Schlussbestimmung

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.